Was kostet eine (Paar-)Beratung bzw. ein Coaching?

Eine Paargespräch dauert bis zu 90 Minuten und wird mit EUR 160,00 brutto berechnet. Einzelgespräche, die während einer Paartherapie stattfinden können, werden mit maximal 60 Minuten geplant.

Eine Sitzung für Einzelpersonen dauert bis zu 60 Minuten und wird mit EUR 105,00 brutto berechnet.

Für Termine am Wochenende berechne ich einen Zuschlag von 20 EUR pro Sitzung.

Die Preise sind gültig ab 01. Januar 2025.

Wie viele Sitzungen sind in der Paartherapie nötig?

Die Anzahl der benötigten Sitzungen ist sehr individuell und abhängig vom jeweiligen Paar und dem präsentierten Konflikt. Viele Paare vereinbaren ein bis zwei Termine pro Monat und fühlen sich dadurch bereits sehr gut begleitet. In der Regel finden die ersten ein bis drei Termine in kürzeren Abständen statt, im fortlaufenden Prozess werden die Abstände größer. Häufig spüren Paare nach bereits ein oder zwei Sitzungen eine erste Entlastung. Auch die Bereitschaft jedes Einzelnen, sich auf den Prozess einzulassen und sich mit den aufkommenden Themen auseinanderzusetzen, hat Einfluss auf die Häufigkeit und Dauer. Die EFT-Paartherapie ist grundsätzlich als Kurzzeit-Therapie ausgelegt.

Mein Partner oder meine Partnerin möchte nicht zur Paartherapie - was nun?

Es ist sogar recht häufig, dass die Initiative nur von einer Person der Paarbeziehung ausgeht und die andere Person wenig überzeugt ist. Die Ursachen dafür sind sehr vielfältig. Es können Ängste eine Rolle spielen, einer fremden Person einen Einblick in das eigene Leben zu gewähren, aber auch Skepsis gegenüber des Erfolges einer Paarberatung. Die erste Sitzung dient unter anderem auch dazu, Zweifel und Unsicherheiten offen zur Sprache zu bringen. In vielen Fällen ist es so, dass auch zweifelnde Personen nach der ersten Sitzung Erleichterung verspüren und bereit für weitere Termine sind.

Werden die Kosten für das Coaching oder eine Beratung von den Krankenkassen übernommen?

Nein, es ist nicht möglich, die Kosten für Coaching und/ oder Beratungen bei den Krankenkassen geltend zu machen. Für eine Abrechnung durch die Krankenkasse muss zuvor eine behandlungsbedürftige Krankheit festgestellt worden sein. Diese werden in der Regel nur von approbierten Psychotherapeut*innen behandelt.