Was kostet eine (Paar-)Beratung bzw. ein Coaching?
Das Erstgespräch für Paare wird mit 60 Minuten geplant und mit EUR 150,00 berechnet. Bei einer vorab gemeinsam vereinbarten Überschreitung der Zeit erfolgt die weitere Abrechnung im 30-Minuten-Takt. Für jede angefangene halbe Stunde werden somit weitere EUR 50,00 fällig. Die Dauer der weiteren Gespräche erfolgt nach Bedarf und wird gemeinsam festgelegt. In der Regel dauert eine Standard-Sitzung 60 oder 90 Minuten und wird mit maximal EUR 200,00 berechnet.
Einzelgespräche, die auch während einer Paartherapie stattfinden können, werden mit maximal 50 Minuten geplant. Ein Gespräch für Einzelpersonen wird mit EUR 120,00 berechnet.
Wie viele Sitzungen sind in der Paartherapie nötig?
Die Anzahl der benötigten Sitzungen ist sehr individuell und abhängig vom jeweiligen Paar und dem präsentierten Konflikt. Als üblich gelten 8 bis 20 Sitzungen, bei Trauma jedoch deutlich mehr. Viele Paare vereinbaren ein bis zwei Termine pro Monat und fühlen sich dadurch bereits sehr gut begleitet. In der Regel finden die ersten ein bis drei Termine in kürzeren Abständen statt, im fortlaufenden Prozess werden die Abstände größer. Häufig spüren Paare nach bereits ein oder zwei Sitzungen eine erste Entlastung. Auch die Bereitschaft jedes Einzelnen, sich auf den Prozess einzulassen und sich mit den aufkommenden Themen auseinanderzusetzen, sich zwischen den Sitzungen damit zu beschäftigen und zu üben, hat Einfluss auf die Häufigkeit und Dauer.
Was ist der Unterscheid zwischen einer Mediation und einer Paartherapie?
Mediation und Paartherapie können Paare in belastenden Situationen unterstützen, verfolgen jedoch unterschiedliche Ansätze.
In der Paartherapie steht die Beziehung zwischen den Partner*innen selbst im Mittelpunkt. Gemeinsam wird betrachtet, welche Muster sich im Alltag zeigen, wo Verletzungen entstanden sind und wie ein konstruktiverer Umgang miteinander gelingen kann. Ziel ist es, Verständnis füreinander zu vertiefen, Verletzungen zu heilen und neue Wege im Miteinander zu entwickeln.
Die Mediation hingegen ist ein strukturiertes Verfahren, das vor allem dann hilfreich ist, wenn konkrete Entscheidungen getroffen werden müssen wie zum Beispiel bei einer einer Trennung, in Fragen der Elternschaft oder bei wiederkehrenden Konflikten im Alltag. Als Mediatorin begleite ich neutral und unterstütze dabei, faire und tragfähige Vereinbarungen zu finden, ohne die Beziehung therapeutisch zu bearbeiten.
In vielen Fällen ergänzen sich beide Ansätze gut: Während die Paartherapie Raum für emotionale Klärung schafft, hilft die Mediation dabei, praktische Lösungen zu entwickeln, die für beide Seiten stimmig sind.
Wie kommen die Kosten für eine (Paar-)Sitzung zustande?
Neben der reinen Sitzungszeit fällt sowohl eine Vorbereitungszeit als auch eine Nachbereitungszeit für beispielsweise Dokumentation und (Therapie-)Planung an. Darüber hinaus werden in der Regel alle Fälle zur Qualitätssicherung in anonymisierter Form in der Intervision (kollegialer Austausch) und/ oder Supervision (bei Supervisor*innen oder Lehrtherapeut*innen) vorgestellt. Um durchgehend einen hohen Standard zu bieten und auch Erkenntnisse aus der neuesten Forschung in die Beratungen einfließen lassen zu können, nehme ich fortlaufend an Weiterbildungen teil.
Mein Partner oder meine Partnerin möchte nicht zur Paartherapie - was nun?
Es ist sogar recht häufig, dass die Initiative nur von einer Person der Paarbeziehung ausgeht und die andere Person wenig überzeugt ist. Die Ursachen dafür sind sehr vielfältig. Es können Ängste eine Rolle spielen, einer fremden Person einen Einblick in das eigene Leben zu gewähren, aber auch Skepsis gegenüber des Erfolges einer Paarberatung. Die erste Sitzung dient unter anderem auch dazu, Zweifel und Unsicherheiten offen zur Sprache zu bringen. In vielen Fällen ist es so, dass auch zweifelnde Personen nach der ersten Sitzung Erleichterung verspüren und bereit für weitere Termine sind.
Werden die Kosten für das Coaching oder eine Beratung von den Krankenkassen übernommen?
Nein, es ist nicht möglich, die Kosten für Coaching und/ oder Beratungen bei den Krankenkassen geltend zu machen. Für eine Abrechnung durch die Krankenkasse muss zuvor eine behandlungsbedürftige Krankheit festgestellt worden sein. Diese werden in der Regel nur von approbierten Psychotherapeut*innen behandelt.